Treppen-Lexikon

In unserem Treppen-Lexikon finden Sie Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen im Treppenbau-Bereich. Gerne stehen wir Ihnen für weiterführende Erläuterungen auch persönlich zur Verfügung.

Antritt

Mit Antritt bezeichnet man die erste, unterste Stufe einer Treppe

Aufgesattelte Wangentreppe

Bei einer aufgesattelten Treppe sind die Trittstufen auf einen Tragholm aufgesetzt. Die Stufen stehen vorne und seitlich leicht über. Aufgesattelten Treppen sind i.d.R. als offene Treppe ausgeführt, d.h. sie besitzen keine Setzstufen.

Auftritt

Der Auftritt ist ein Stufenmaß und beschreibt die Länge zwischen den Vorderkanten von zwei aufeinanderfolgenden Stufen. Da sich die Stufen i.d.R. immer leicht überlagern, ist der Auftritt kürzer als die gesamte Stufentiefe. Der Auftritt ist ein wichtiges Treppen-Maß, da er bei der Berechnung des Schrittmaßes eine Rolle spielt. Der Auftritt einer Treppe wird an der Lauflinie gemessen.

Austritt

Als Austritt wird die letzte obere Stufe einer Treppe bezeichnet

Bolzentreppe

Bei einer Bolzentreppe gilt es zwischen zwei Bauformen zu unterscheiden. Eine Gemeinsamkeit beider Bauformen besteht darin, dass der Handlauf in Verbindung mit den Treppnpfosten und den Geländerstäben statisch tragend ausgeführt ist. Aus diesem Grund muss der Handlauf eine vorgeschiebene Höhe besitzen (mind. 13 cm).

Bolzentreppe mit Außenwange:

Bei dieser Bauform werden die Treppenstufen auf der wandabgeneigten Seite über senkrechte Bolzen verbunden. Auf der Wandseite befindet sich eine Wange, die Stufen werden auf dieser Seite eingestemmt.

Wangenlose Bolzentreppe:

Bei der wangenlosen Bolzentreppe werden die Treppenstufen auf der wandabgeneigten Seite ebenfalls über senkrechte Bolzen verbunden. Auf der Wandseite werden die Treppenstufen direkt über wagerechte Bolzen mit der Wand verbunden. Diese Bauform stellt besondere Anforderungen an die Tragfähigkeit der Wand und scheint durch ihre besondere Befestigung nahezu im Raum zu schweben.

Eingestemmte Wangentreppe

Eingestemmte Wangentreppen sind Holztreppen, deren Stufen in die beidseitigen Holzwangen eingelassen sind. Diese Vertiefungen werden jedoch bei modernen Treppen nicht mehr mit Werkzeugen gestemmt, sondern mit CNC-Fräsen milimetergenau ausgefräst.

Geländer (auch Handlauf)

Geländer dienen sowohl der Absturzsicherung als auch dem Komfort und unterliegen in Ihrer Ausführung genau festgelegten Sicherheitsnormen. Dies betrifft sowohl die Geländerhöhe als auch alle weiteren Maße, wie zum Beispiel die Abstände der Geländerstäbe.

Geländerfüllung

Die Geländerfüllung beschreibt den Geländerbestandteil der zwischen dem Handlauf, den Pfosten und den Treppenwangen angebracht wird. Die Geländerfüllung kann z.B. in Form von Glas- oder Plexiglasscheiben oder auch klassich in Form von vertikalen Stäben (aus Holz oder Edelstahl) ausgeführt werden. Auch Geländer mit umlaufenden Gurten in Reelingform sind sehr beliebt, hier muss jedoch beachtet werden, dass diese Geländerform nicht überall eingestzt werden darf, da die Gefahr des Übersteigens (Leitereffekt) durch Kinder besteht.

Geländerstab

Bei einem Geländerstab handelt es sich i.d.R um eine Geländerfüllung die in Form von vertikalen Stäben ausgeführt ist. Als Materialien kommen Edelstahl, Plexiglas, Holz oder auch Materialkombinationen zum Beispiel Holz/Edelstahl in Frage. Zu beachten ist, dass der lichte Abstand zwischen zwei Geländerstäben nicht größer als 12 cm sein darf.

Geschosshöhe

Die Geschosshöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen Oberkante des fertigen Fußbodens von einem Geschoss bis zur Oberkante des fertigen Fußbodens des nächsten Geschosses.

Lauflinie

Die Lauflinie beschreibt den Weg, den der Benutzer einer Treppe typischerweise geht.

Lichte Höhe

Die lichte Höhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen Oberkante des fertigen Fußbodens bis zur Unterkante der Decke. Die lichte Durchgangshöhe einer Treppe muss bei mind. 200 cm liegen.

Notwendige Treppe

Laut Bauordnung ist mind. eine notwendige Treppe vorgeschrieben. An notwendige Treppen bestehen bestimmte Anforderungen bzgl. Steigung, Stufenbreite und Statik, die erfüllt werden müssen.

Die Schrittmaßregel ist eine Bequemlichkeitsregel und definiert ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Steigung (S) und Auftritt (A). Laut Norm sollte das Steigungsverhältnis mit 2 × S + A = 63 cm bis 65 cm geplant werden.

Weiterführende Informationen bzgl. Treppentheorie finden sich auch auf Wikipedia:

Treppensteigung & Schrittmaßregel

Setzstufen

Setzstufen sind die senkrechten Stufenteile, die man zwischen zwei Trittstufen anbringt. Treppen mit Setzstufen werden als geschlossene Treppen bezeichnet, Treppen ohne Setzstufen werden als offene Treppen bezeichnet.

Steigungsverhältnis

Das Steigungsverhältnis ist ein wichtiges Grundmaß im Treppenbau und gibt das Verhältnis zwischen Stufenhöhe/Steigung und Auftritt der Treppenstufen und damit der Treppe an. Es wird in cm angegeben z.B. 17/29.

Steigung

Die Steigung einer Treppe ist der senkrechte (lotrechte) Abstand von einer Stufe zur nächsten also der Abstand zwischen zwei Trittflächen.

Wangen

Die Wangen einer Treppe dienen dazu, die Treppenstufen zu tragen. Wenn sich die Wangen unterhalb der Stufen befinden, bezeichnet man die Treppe als aufgesattelte Wangentreppe. Befinden sich die Wangen seitlich an den Stufen, handelt es sich um eine eingestemmte Wangentreppe.

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